VI. Stornierung und Nichterscheinen
Der Vertrag zwischen Das Netzwerk und dem Kunden ist verbindlich geschlossen. Sollte der Kunde dennoch nicht erscheinen sind immer 100% der genannten Seminargebühren fällig. Meldet sich ein Kunde zu einem kostenfreien Seminar an und erscheint dennoch nicht, ist eine Gebühr i.H.v. 30,00 € zzgl. USt. Fällig. Sollte der Kunde den Auftrag stornieren, ist die Stornierung bis zu den folgenden Zeitpunkten kostenfrei möglich bzw. fallen ansonsten folgende Schadensersatzpauschalen der inkl. Ust. vereinbarten Gesamtvergütung an:
Bei Ganz/Mehrtages-und Halbtagesseminaren:
Bis 14 Tage vor Seminarbeginn - Kostenfrei. Ab dem 14. Tag bis 2. Werktag vor Seminarbeginn - 100% der jeweiligen Seminargebühr. Ab dem 2. Werktag bis Seminarbeginn: 100% der jeweiligen Seminargebühr. Bei Abendseminaren (≤ 3 Zeitstunden): Bis 2 Werktage vor Seminarbeginn – kostenfrei. Ab dem 2. Werktag bis Seminarbeginn: 50,00 EUR. Bei sonstigen Veranstaltungen (Golfturnier, Messen, Kongresse etc.): Mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn - kostenfrei. Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %, bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % – weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %. Das Netzwerk bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Das Netzwerk kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist als die in Ziffer Vi.1. angesetzten Stornierungspauschalen. Etwaige weitere Kosten, die dem Kunden durch von Das Netzwerk vermittelten Drittanbietern infolge einer Stornierung entstehen, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
VII. Höhere Gewalt
Wird ein Seminar oder Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, sonst wie beeinträchtigt oder die Durchführung gänzlich unmöglich, steht sowohl dem Kunden als auch Das Netzwerk das Recht zu, den Vertrag zu kündigen und/oder die Veranstaltung abzusagen. Im Falle der Kündigung oder des Ausfalls der Veranstaltung wegen höherer Gewalt wird Das Netzwerk dem Kunden die Teilnahmegebühren erstatten. Soweit mit der Durchführung der Veranstaltung begonnen wurde, darf Das Netzwerk die Vergütung anteilig im Verhältnis der, bis zu dem beeinträchtigenden Ereignis, angefallenen Zeit zu der ursprünglich anberaumten Zeit einbehalten und muss sie im Übrigen anteilig erstatten.
Soweit Kosten für Essen und Trinken gesondert ausgewiesen wurden, sind diese von Das Netzwerk dem Kunden nicht zu erstatten, solange die Möglichkeit der Verköstigung vom Ausfall der Veranstaltung (z.B. Golfturnier) im Übrigen unberührt bleibt.
VIII. Haftung
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften Das Netzwerk und seine Erfüllungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
A, Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
B, Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist 1.000.000,- € je Schadensereignis begrenzt.
Die Haftungsbegrenzungen unter VIII.1.B) gelten nicht, soweit Das Netzwerk und/oder seine Erfüllungsgehilfen bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften.
IX. Schutzrechte
Soweit der Kunde im Rahmen eines Seminars Schulungsunterlagen, Skripte oder Präsentationen, gleich ob in Printform oder digital erhält, verbleiben sämtliche gewerblichen Schutzrechte und urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei Das Netzwerk bzw. dem jeweiligen Seminarleiter. Die Überlassung der Unterlagen begründet lediglich ein einfaches Recht des Kunden, deren Inhalte für sich persönlich oder seine Mitarbeiter und Angestellten innerbetrieblich zu nutzen. Jedwede Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung an Dritte ist untersagt.
X. Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Das Netzwerk und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des Geschäftssitzes Das Netzwerk soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Das Netzwerk hat das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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